Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verkaufen und jährlich 275,- € CO₂ Prämie sichern.
Als E-Auto Fahrer helfen Sie aktiv bei der Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase. Als Dankeschön ermöglich es der Gesetzgeber ab 2022, im Rahmen der THG-Quote Ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu veräußern. Somit haben Sie anhand der THG-Quote die Möglichkeit mit unserem Partner Geld von Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen.
Für Sie bedeutet dies konkret: Sie können sich als E-Auto Fahrer jährlich eine CO₂ Pärmie in Höhe von 275,- € sichern.
Die Auszahlung Ihres CO2 Bonus erfolgt spätestens 14 Tage nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Die Auszahlung des CO2 Bonus erfolgt als Überweisung auf das in Ihrem Profil hinterlegte Konto.
Sobald das Umweltbundesamt Ihre THG-Quote erteilt, fällt Ihr CO2 Bonus genauso hoch aus, wie es Ihnen bei der Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Dabei garantiert unser Partner Ihnen einen Bonus in Höhe von 275,- €. Dieser Bonus ist unabhängig von dem tatsächlichen Verkauf der THG-Quote durch unseren Partner.
Als zentrale Umweltbehörde deutschlands ist das Umweltbundesamt für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quote zuständig. Die THG-Quote dient als politisches Instrument dem Zweck, die landesweiten Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.
Eine Registrierung ist jederzeit möglich. Da für die Inanspruchnahme des CO2 Bonus jedoch die Zulassungspapiere benötigt werden, können Sie ihr neues E-Auto erst nach der erfolgten Zulassung hinzufügen.
Da es für die quotenpflichtigen Unternehmen zu aufwändig wäre, mit jedem Halter eines E-Autos einzeln zu verhandeln, ist ein Verkauf auf eigene Faust leider nicht möglich. Unser Partner bündelt mehrere Quoten und erzielt somit den bestmöglichen Preis.
Ihre Prämien verfallen nicht, jedoch können Sie dann auch nicht von der Prämie profitieren. Die Bundesregierung verkauft die nicht in Anspruch genommenen THG-Quoten und nicht die Erlöse als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Quotenpflichtige Unternehmen müssen nicht mehr Strafe zahlen wenn Sie Ihren Bonus nicht in Anspruch nehmen, da Ihre Einsparungen nicht verfallen sondern dann von der Bundesregierung verkauft werden. Somit ändert sich für das quotenpflichtige Unternehmen nichts. Jedoch wäre es am klimafreundlichsten, wenn der Bonus gezielt für gute Zwecke gespendet oder in eigene Klimaschutzmaßnahmen investiert wird.
Ihre THG-Quote verkaufen können jene Personen, die Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen sind. Dies gilt für private wie auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge hingegen erfüllen die Voraussetzungen nicht und sind von der THG-Quote ausgenommen.
Auch für einen Firmenfuhrpark kann die CO₂ Prämie beantragt werden. Dies ist besonders attraktiv, da die Prämie für jedes Fahrzeug in Anspruch genommen werden kann. Hierfür genügt jedoch ein Account, da über diesen beliebig viele Fahrzeuge registriert werden können.
Die CO₂ Prämie ist sowohl für Privat- als auch für Dienstwagen gültig.
Die Auszahlung die CO₂ Prämie erfolgt jeweils für das laufende Geschäftsjahr. Bei der Anmeldung Ihres E-Autos können Sie angeben, ob Sie Ihre THG-Quote für ein Jahr oder gleich für drei Jahre abtreten möchten.
Sofern Sie der Halter des E-Autos sind, erhalten Sie die CO₂ Prämie jedes Jahr. Sie können die THG-Quote für Ihr E-Auto entweder für ein Jahr oder direkt für drei Jahre abtreten. In beiden Fällen ist eine Verlängerung unkompliziert möglich.
Für den CO2 Bonus ist es vollkommen unerheblich, ob das E-Auto gekauft oder geleast wurde.
Für den CO2 Bonus spielt Ökostrom keine Rolle. Dies ist nur für öffentliche Förderprogramme wie z.B. den Kauf und die Installation einer Wallbox von Belang.
Sie brauchen keine eigene Ladestation. Es ist nur entscheidend, dass Ihr E-Auto auf Sie angemeldet ist.
Nach dem aktuellen Stand wird die THG-Quote bis zum Jahr 2030 ausgezahlt. Damit die Klimaschutzziele bis 2045 erreicht werden, ist eine Verlängerung der THG-Quote durchaus möglich.
Die THG-Quote ist zum Einen im Bundes-Immissionsschutzgesetzt (BImSchG) § 37 a und zum Anderen in der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) verankert.
Eine Löschung Ihres Profils durch Sie selbst ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.
Ihre Daten werden durch unseren Partner ausschließlich zum Zweck der Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet. Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Weitergabe an Dritte. Ihre Daten werden vom Umweltbundesamt ausschließlich zu Zertifizierung Ihrer eingesparten Emissionen verwendet.
Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns und unseren Partner oberste Priorität. Daher werden Server in Deutschland verwendet und all Ihre Daten verschlüsselt. Weitere Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung unserer Partners.